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Geschäftsordnung 

I – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1°) Zulassungsbedingungen und Formalitäten: Um auf das Gelände des Campingplatzes Bellevue Zutritt zu erhalten, sich dort niederzulassen und zu übernachten, muss man von der Rezeption oder vom Verwalter dazu autorisiert worden sein. Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern sind nicht zugelassen. Der Aufenthalt auf dem Gelände des Campingplatzes Bellevue setzt die Annahme der Bestimmungen dieser Vorschriften und die Verpflichtung zu deren Einhaltung voraus. Jeder Verstoß kann zur Ausweisung des Verursachers führen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Campingplatz ausschließlich für Urlauber und/oder Personen, die dort keinen Wohnsitz haben, reserviert ist. Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verbringen möchte, muss zuvor dem Verantwortlichen der Rezeption ihre Ausweispapiere vorlegen und die von der Polizei geforderten Formalitäten erfüllen.

2°) Öffnungszeiten des Campingplatzes und der Rezeption: Der Campingplatz ist vom 16. April bis zum 2. Oktober geöffnet. Die Rezeption ist im Juli und August täglich von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 20:00 Uhr geöffnet. In den anderen Monaten ist die Rezeption von 8:30 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. An der Rezeption erhalten Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, zu Versorgungsmöglichkeiten, Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedenen Adressen, die nützlich sein können.

 

3°) Aufstellung: Das Zelt oder der Wohnwagen, das Mobilheim (RML) oder die leichte Freizeitunterkunft (HLL) und das dazugehörige Material sowie die Fahrzeuge müssen genau an dem vom Verwalter angegebenen Standort aufgestellt werden. Wohnwagen oder Mobilheime (RML oder Mobil-Homes) müssen jederzeit fahrbereit bleiben. Das Zusammenstellen mehrerer Wohnwagen auf einem Stellplatz sowie deren Anschluss an die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung auf den Stellplätzen ist strengstens untersagt.

4°) Gebühren: Die Gebühren für den Campingplatz sind an der Rezeption zu entrichten. Ihre Höhe richtet sich nach der am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängten Preisliste. Sie sind entsprechend der Anzahl der auf dem Gelände verbrachten Nächte (von Mittag bis Mittag) zu entrichten. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, die Rezeption am Vortag ihrer Abreise zu informieren. Camper, die vor der Öffnungszeit der Rezeption abreisen möchten, müssen ihre Gebühren am Vortag bezahlen. Der Campingtag wird von Mittag bis Mittag berechnet. Der Stellplatz muss daher spätestens um 12 Uhr geräumt sein. Jeder nach Mittag begonnene Tag ist zu bezahlen, jedoch wird bis 19 Uhr der Preis für eine halbe Nacht berechnet. Der Restbetrag der Mietgebühren muss spätestens 30 Tage vor dem Ankunftsdatum bezahlt werden. Bei einer späten Reservierung (weniger als einen Monat vor dem Ankunftsdatum) muss der Restbetrag bei der Reservierung vollständig bezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühren sind niemals vom Restbetrag des Aufenthalts abzugsfähig.

 

5°) Lärm und Ruhe: Die Nutzer des Campingplatzes werden dringend gebeten, jeglichen Lärm und Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten, insbesondere in Bezug auf audiovisuelle Geräte (Radio, Fernseher usw.). Das Schließen von Türen und Kofferräumen muss so leise wie möglich erfolgen. Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. Ausgenommen sind Abende mit Veranstaltungen bis 23:30 Uhr.

 

6°) Besucher: Besucher können von 8 bis 23 Uhr auf den Campingplatz zugelassen werden, nachdem sie vom Verwalter oder seinem Vertreter autorisiert wurden. Besucher können unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz zugelassen werden. Sie müssen ein Anmeldeformular ausfüllen. Der Camper kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen. Wenn diese Besucher auf den Campingplatz zugelassen werden, muss der Camper, der sie empfängt, eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Die Autos der Besucher sind auf dem Campingplatz verboten.

7°) Fahrzeugverkehr und Parken: Auf dem Campingplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Der Fahrzeugverkehr ist vom 15. April bis zum 31. Mai und vom 1. September bis zum 30. September zwischen 22:00 Uhr und 7:30 Uhr sowie vom 1. Juni bis zum 31. August zwischen 23:00 Uhr und 7:30 Uhr verboten. Da das Eingangstor des Campingplatzes geschlossen ist, muss das Fahrzeug am Ausgang des Campingplatzes geparkt werden. Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den dort untergebrachten Campern gehören. Das Parken ist auf den Stellplätzen, die normalerweise von Campingunterkünften belegt sind, strengstens verboten und darf außerdem weder den Verkehr behindern noch die Einrichtung neuer Stellplätze verhindern.

 

8°) Zustand und Aussehen der Anlagen: Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes beeinträchtigen könnte. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnen zu schütten. Wohnwagenbesitzer müssen ihr Abwasser zwingend in den dafür vorgesehenen Anlagen entsorgen. Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in die Mülltonnen entsorgt werden. Die Sanitäranlagen müssen von den Nutzern stets sauber gehalten werden. Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes beeinträchtigen könnte. Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken ist strengstens verboten. Das Aufhängen von Wäsche ist bis 10 Uhr in der Nähe der Unterstände gestattet, sofern dies sehr diskret erfolgt und die Nachbarn nicht stört. Es darf niemals an Bäumen erfolgen. Pflanzungen und Blumenschmuck sind zu respektieren. Es ist den Campern untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Pflanzen anzulegen. Es ist ebenfalls nicht gestattet, den Stellplatz mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzureißen. Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Geländes oder der Einrichtungen des Campingplatzes geht zu Lasten des Verursachers. Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand belassen werden, in dem der Camper ihn bei seiner Ankunft vorgefunden hat.

 

9°) Sicherheit °) Feuer: Grillen und offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) sowie Kerzen, die nicht durch Glas geschützt sind, sind strengstens verboten. Nur fest installierte Grills, die ständig überwacht und kontrolliert werden, sind erlaubt. Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Brandfall ist unverzüglich die Direktion zu benachrichtigen. Feuerlöscher können im Notfall verwendet werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Empfangsbüro.

 

b) Diebstahl: Die Direktion haftet nur für Gegenstände, die im Büro abgegeben wurden. Der Camper ist für seine eigene Einrichtung verantwortlich und muss dem Verantwortlichen die Anwesenheit verdächtiger Personen im Camp melden.

 

10°) Spiele: Der Zugang zu den verschiedenen Spielplätzen erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der Nutzer. Eltern müssen ihre Kinder unbedingt und unter ihrer alleinigen Verantwortung zu den Spielplätzen begleiten. In der Nähe der Anlagen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden.

 

11°) Abstellplatz: Die Stilllegung ist nur in der „Nebensaison” zulässig und vom 5. Juli bis zum 25. August nicht möglich. Nicht genutztes Material darf nur nach Zustimmung der Direktion und nur an dem angegebenen Standort auf dem Gelände zurückgelassen werden. Die Direktion haftet nicht für dieses Material in Abwesenheit des Eigentümers. Für die „Stilllegung” wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe im Büro ausgehängt wird.

12°) Tiere: Es sind nur Hunde und Katzen erlaubt, unter der Voraussetzung, dass ihre Besitzer Ausweispapiere, Impfpapiere (Tollwut) und Versicherungspapiere für Hunde der 2. Kategorie (Wach- oder Schutzhunde) vorlegen. Letztere müssen einen Maulkorb tragen. Alle Tiere müssen an der Leine geführt werden. Sie dürfen niemals allein auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht in geschlossenen Räumen, wenn ihre Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind, abwesend sind. Ihre Besitzer müssen dafür sorgen, dass die Lärmbelästigung durch ihre Tiere nicht über den Stellplatz hinausgeht. Sie müssen auch die von ihnen verursachten Verschmutzungen beseitigen. Hunde der Kategorie 1 oder Kampfhunde (Pitbulls und Boerbulls) sind nicht erlaubt.

 

13°) Lagerleiter und Aushänge: Er ist für die Ordnung und den guten Zustand des Lagers verantwortlich. Er hat die Pflicht, schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften zu ahnden und gegebenenfalls die Verursacher des Lagers zu verweisen. Den Nutzern steht ein Beschwerdebuch zur Verfügung. Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben, datiert, so genau wie möglich formuliert sind und sich auf relativ aktuelle Ereignisse beziehen. Die vorliegende Hausordnung ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie wird dem Kunden auf Anfrage ausgehändigt.

 

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